Allgemeine Geschäftsbedigungen

AGBs:

1. Anwendungsbereich

1.1. DieseAllgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Finance Estate CRM("CRM") sowie den damitverbundenen Produkten und Leistungen (zusammen "Leistungen") der Estate of the Art AG, CH-5330 Bad Zurzach ("Estateof the Art").

‍1.2. Die Leistungenvon Estate of the Art richten sich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristischePersonen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowiean Verbraucher (§ 13 BGB). Für Verbraucher ist nur die Benutzung des CRM alsImmobilieninhaber oder Immobilienerwerber möglich. Vorbehaltlich Ziffer 2.2 werden gegenüber Verbrauchern keine entgeltlichen Leistungen angeboten.Darüber hinaus richten sich die Nutzungsbedingungen auch an einzelne Nutzer desCRM.

‍1.3. Die Erbringungder Leistungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies giltauch dann, wenn Estate of the Art den Allgemeinen Geschäftsbedingungen desKunden im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

2. CRM, Kunden,Nutzer

2.1. Das CRM ist darauf ausgerichtet, die Kommunikation zwischen verschiedenen Akteuren vonImmobilientransaktionen, namentlich Bauträger (z. B. Projektentwickler,Bauträger, Projektierer, Aufteiler), Immobilienvertriebe, Baufinanzierern (XCapital GmbH) und Immobilienerwerbern (gemeinsam „Kunden“) zu erleichtern sowie Dokumente und Daten zwischen den Kunden auszutauschen und diese mit Dritten (z. B. Banken) zu teilen. Zu diesem Zweck ist es für Kundenmöglich, unterschiedliche Kundenprofile mit unterschiedlichen Funktionalitäten auf des CRM anzulegen. Immobilienerwerber können nur ein Kundenprofil mit eigenem Zugang auf Einladung eines Immobilienvertriebs anlegen.

‍2.2. Das CRM dient lediglich als technische Lösung für die vorgenannten Zwecke. Für die Leistungsbeziehungen zwischen den Kunden und Dritten und für dieDurchführung von Immobilientransaktionen über das CRM sind die Kunden selbstverantwortlich. Die Kunden haben daher sämtliche erforderlichenVertragsbeziehungen zur Durchführung der Projekte über das CRM in eigenerVerantwortung zu regeln und sämtliche erforderlichen Genehmigungen undEinwilligungen eigenverantwortlich zu beschaffen. Estate of the Art tritt nicht als Vertreter eines Kunden oder einer sonstigen Partei auf.

2.3. Das CRM ist mit Ausnahme von Kundenprofilen für Bauträger grundsätzlich kostenlos. Estate of the Art behält sich allerdings vor, kostenlose Kundenprofile oder Funktionalitäten zukünftig zum Gegenstand von kostenpflichtigen Leistungen zu machen. Estate of the Art wird entsprechende Schritte im Voraus ankündigen.Die weitere Nutzung des CRM oder betroffenen Funktionalitäten ist dann nur noch möglich, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag mit Estate of the Art abschließt.

‍2.4. Nutzer des CRM sind natürliche Personen, die das CRM über ein Nutzerkonto benutzen, insbesondereOrgane, Mitarbeiter oder Beauftragte der Kunden („Nutzer“). Für diese finden die die insbesondere die Regelungen in Ziffer 9 (Eingabe von Daten undHochladen von Dateien), Ziffer 11 (Pflichten des Kunden und der autorisierten Nutzer), Ziffer 14 (Haftung), Ziffer 15 (Verjährung), Ziffer 17 (Geistiges Eigentum undNutzung von Daten), Ziffer 19 (Vertraulichkeit) und Ziffer22 (Datenschutz) unmittelbareAnwendung.

3. Angebot und Annahme

3.1. Soweit nicht anders angegeben, sind die Angebote von Estate of the Art freibleibend und unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, Estate of theArt ein Angebot zu unterbreiten. Der Kunde ist an sein Angebot vierzehn (14)Tage gebunden.

‍3.2. Der Vertragkommt zustande, wenn Estate of the Art das Angebot des Kunden durch eineAuftragsbestätigung oder durch Gegenzeichnung des Angebotsdokuments annimmt. Estateof the Art ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden anzunehmen. ‍

3.3. Bei der Anlagevon Kundenprofile kommt einNutzungsvertrag zustande, wenn der Kunde den Dialog über die Webseite oder Appvon Estate of the Art durchläuft und abschließt (Angebot). Beikostenpflichtigen Leistungen ist hierfür das Anklicken des Buttons "Kostenpflichtigbestellen" erforderlich. Zuvor kann der Kunde seine Bestellung ändern oderden Bestellvorgang abbrechen. Sofern nicht ausdrücklich als solchegekennzeichnet, stellen automatisierte Eingangsbestätigungen keinerechtsverbindliche Annahme des Angebots dar, sondern bestätigen lediglich denEingang der Bestellung bei Estate of the Art. Nach positiver Prüfung derBestellung sendet Estate of the Art dem Kunden eine Auftragsbestätigung perE-Mail zu, die eine rechtsverbindliche Annahme des Angebots darstellt.

4. Qualität und Verfügbarkeit der Leistungen

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Beschaffenheit des CRM und der Leistungen ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung von Estate of the Art. Estate of the Art sichert keine Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des CRM und der Leistungen zu, die über diese Spezifikationen hinausgehen. Das wirtschaftliche Risiko der Nutzung des CRM liegt beim Kunden. ‍

4.2. Das CRM wird regelmäßig überarbeitet, um sie mit den aktuellen Soft- und Hardwareumgebungen kompatibel zu halten und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen. Aufgrund der Bereitstellung als Plattformlösung ist in der Regel nur die neueste Version des CRM verfügbar. Eine fortlaufende Kompatibilität mitbestimmten Browsern, Plattform- oder Hardwareumgebungen kann daher nichtgewährleistet werden. Ferner behält sich Estate of the Art das Recht vor, dasCRM als solche oder einzelne Dienste oder Funktionalitäten des CRM zu ändern, auszusetzen oder ganz einzustellen. Sollte dies zu einer erheblichenEinschränkung der Nutzbarkeit des CRM führen, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall werden bereits gezahlteGebühren für nicht genutzte Zeiträume erstattet. Weitergehende Ansprüche desKunden sind ausgeschlossen.

5. Beratung und zusätzliche Leistungen

5.1. Soweit Estate of the Art über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausBeratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben undAuskünfte über Eignung und Anwendung von Produkten und Leistungen befreien denKunden nicht von eigenen Prüfungen und Tests.

5.2. Leistungen, die zusätzlich zur Bereitstellung des CRM erbracht werden (z. B. Onboarding, Installations- und Konfigurationsleistungen, Schulungen, Migrationsunterstützung), sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestellt wurden. In diesem Fall gelten die vereinbarten Entgelte, die zusätzlich zu den Lizenzgebühren für die Leistungen anfallen. Falls keine Gebühren vereinbart wurden, gelten dieStandard-Stundensätze von Estate of the Art.

5.3. Kosten, die für die Erbringung zusätzlicher Leistungen anfallen, werden dem Kunden zumEinkaufspreis in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu erstatten. BeiKosten, die über das übliche Maß hinausgehen, wird sich Estate of the Art mit dem Kunden im Vorfeld abstimmen.

6. Lizenzgebühren, Preise und Zahlungsbedigungen

7. Bereitstellung und Nutzung der Leistungen

7.1. Das CRM wird auf dem Server des Anbieters Amazon Web Services (AWS) gehostet. Es gelten in soweit die Bedingungen von AWS. Eine aktuelle Version dieser Bedingungen kann über dieWebseite von AWS abgerufen werden. Dem Kunden ist bekannt, dass sich dieBedingungen von AWS von Zeit zu Zeit ändern können, was auch Auswirkungen auf die Erbringung der Leistungen haben kann. Sollte dies zu einer erheblichenEinschränkung der Nutzbarkeit des CRM führen, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall werden die Gebühren für nicht genutzte Zeiträume erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

‍7.2. Das CRM ist über das Internet erreichbar und setzt daher einen funktionierendenInternetzugang des Kunden voraus. Für bestimmte Leistungen kann entsprechend den Angaben von Estate of the Art zusätzliche Hard- und Software erforderlich sein, die vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen ist.

‍7.3. Soweit demKunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen Zugangsdaten oderPasswörter zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde diese streng geheim zuhalten und nicht weiterzugeben. Der Verlust von Zugangsdaten oder Passwörtern ist Estate of the Art unverzüglich mitzuteilen.

‍7.4. Der Kunde istnur berechtigt, die Leistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang zunutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne vorherigeschriftliche Zustimmung von Estate of the Art Dritten entgeltlich oderunentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

7.5. Estate of theArt wird sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang bemühen, das CRM ständig verfügbar zu halten. Eine vollständige Verfügbarkeit 24 Stunden am Tag,7 Tage die Woche kann jedoch nicht garantiert werden. Bestimmte Verfügbarkeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Ausgenommen von derVerfügbarkeit sind insbesondere (i) geplante Ausfallzeiten für Wartungs- undServicearbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten(Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr MEZ) durchgeführt werden und (ii) eineNichtverfügbarkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Estate of the Art liegen, wie z. B. behördlicheMaßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, innere Unruhen, Epidemien oderPandemien, Terroranschläge, Streiks, Ausfall oder Verspätung von InternetService Providern, Beeinträchtigung von Anwendungen Dritter oder Denial of Service Attacken.

8. Nutzerkonten und Verwaltung

8.1. Der Kunde kann für seine Mitarbeiter über sein Kundenprofil Nutzerkonten zur Nutzung des CRMeinrichten und freischalten. Nutzerkonten sind grundsätzlich personalisiert und können nur von dem jeweiligen Nutzer genutzt werden. Eine gleichzeitige Nutzungeines Nutzerkontos durch mehrere Nutzer ist nicht zulässig. ‍

‍8.2. Soweit nicht anders vereinbart, können Nutzerkonten nur für Mitarbeiter des Kundeneingerichtet werden.

‍8.3. Der Kunde ist für die Verwaltung der Nutzerkonten verantwortlich. Dazu gehört auch dieDeaktivierung von Nutzerkonten für den Fall, dass ein Nutzer nicht mehrMitarbeiter des Kunden ist. ‍

‍8.4. Der Kunde stellt sicher, dass sich alle Nutzer an diese Vereinbarung halten. Mitarbeiterdes Kunden oder sonstige Personen, für die der Kunde Nutzerkonten einrichtet, gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Erfüllungsgehilfen des Kunden (§278 BGB).

9. Eingabe von Daten und Hochladen von Dateien

9.1. Das CRM ermöglicht es dem Kunden, eigene Daten in das CRM einzugeben und Dokumente und andere Dateien in das CRM hoch zuladen. Der Kunde ist für die in das CRM eingegebenen Daten und hochgeladenen Dateien allein verantwortlich. Estate of the Art übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden eingegebenen Daten und hochgeladenen Dateien. Dies gilt insbesondere auch für die Richtigkeit derDaten/Dateien.

9.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Eingabe der Daten in sowie zum Hochladen derDateien auf das CRM berechtigt ist und dass die eingegebenen Daten und hochgeladenen Dateien keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Estate of the Art, seine Geschäftsführer,Mitarbeiter und Beauftragten von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die sich aus den vom Kunden in das CRM eingegebenen Daten oder hochgeladenen Dateien ergeben.

10. Weitere Bedingungen in Bezug auf die Leistungen

10.1. Die Erbringung der Leistungen richtet sich nach Dienstvertragsrecht. Werkvertragsrecht findet nur Anwendung, wenn und soweit Estate of the Art dem Kunden ausdrücklich dieErstellung eines bestimmten Werks oder einen bestimmten Erfolg zugesichert hat. ‍

‍10.2. Estate of theArt ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen und zu berechnen, soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte oder die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist und dem Kunden hier durch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Estate of the Art erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

‍10.3. Von Estate ofthe Art in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Erbringung derLeistungen gelten stets nur annähernd und sind freibleibend. Dies gilt auch fürdie in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine und Fristen,sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.10.4. Sind für dieErbringung von Leistungen Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, ist Estateof the Art nicht verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, sofern und soweitsie ohne die Mitwirkungshandlung nicht erbracht werden können.

11. Pflichten des Kunden und der autorisierten Nutzer

11.1. Die Nutzung desCRM und der Leistungen ist nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie den geltenden Gesetzen gestattet.

‍11.2. Es ist demKunden sowie einzelnen Nutzern nicht gestattet, (i) das CRM und die Leistungen anderenPersonen als den Nutzern, für die ein Nutzerkonto eröffnet wurde, zur Verfügung zu stellen oder zu deren Gunsten zu nutzen; (ii) die Leistungen und/oder dasCRM und deren Inhalte zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, unter zu lizenzieren, zu vertreiben, zu vermieten oder zu verleasen; (iii) das CRM zu nutzen, umverletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtesMaterial zu speichern oder zu übermitteln oder um Inhalte zu speichern oder zu übermitteln, die Rechte Dritter verletzen; (iv) das CRM zu nutzen, umschadhaften Code zu speichern oder zu übermitteln; (v) die Integrität des CRModer darin gespeicherter Daten Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören; (vi)zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Leistungen oder damit verbundenenSystemen oder Netzwerken zu verschaffen; (vii) den direkten oder indirektenZugang zu den Leistungen oder deren Nutzung in einer Weise zu gestatten, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung umgeht; (viii) das CRM oder Teile,Merkmale, Funktionen, Inhalte oder Benutzeroberflächen davon zu kopieren und/oder zu nutzen, sofern dies nicht für die Nutzung der Leistungen im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist (z. B. das Laden des CRM auf ein temporäres Speichermedium), mitAusnahme der vom Kunden in das CRM eingegebenen Daten. (ix) das Framing oder die Spiegelung eines Teils der Leistungen, mit Ausnahme des Framings in seinem eigenen Intranet oder anderweitig für seine eigenen internen Geschäftszwecke;(x) der Zugriff auf die Leistungen zur Erstellung eines konkurrierendenProdukts oder einer konkurrierenden Dienstleistung; oder (xi) das ReverseEngineering der Leistungen (soweit eine solche Einschränkung nicht zwingend gesetzlich zulässig ist).

‍11.3. Verstößt derKunde oder ein von ihm autorisierter Benutzer gegen die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ist Estate of the Art berechtigt, denVertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Werden die Leistungen vom Kunden ohne Zustimmung von Estate of the Art Dritten zur Verfügung gestellt, so ist Estate of the Art berechtigt, dem Besteller für die Nutzung durch diese Dritten ein Entgelt nach den bei Estate of the Artüblichen Sätzen zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Besteht Grund zur Annahme, dass ein schwerwiegenderVerstoß vorliegt, ist Estate of the Art auch berechtigt, den Zugang zu denLeistungen vorübergehend zu sperren. Der Zugang wird wiederhergestellt, sobald der Verdacht ausgeräumt ist. Bei Verstößen durch den Nutzer eines bestimmtenBenutzerkontos ist Estate of the Art auch berechtigt, dieses Konto ganz odervorübergehend zu sperren.

‍11.4. Bei schuldhaftenVerstößen gegen die Reglungen in Ziffern 11.2 (viii) und/oder (x) ist Estate of the Art berechtigt, für jeden Verstoß von dem Kunden eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe in dasErmessen von Estate of the Art gestellt und auf Angemessenheit durch einzuständiges Gericht zu überprüfen ist. Bei Fortsetzung derartiger Verstöße kann die Vertragsstrafe auch mehrfach verlangt werden.

12. Zahlungsverzug

12.1. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen um mehr als vierzehn (14) Tage kommt derKunde nach entsprechender Mahnung durch Estate of the Art in Verzug.

12.2. Die Nichtzahlung der Vergütung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen dar.

12.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Estate of the Art berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch Estate of the Art bleibt unberührt.

13. Rechte des Kunden im Falle von Produktmängeln

13.1. DieMängelgewährleistung für die kostenlose Nutzung des CRM ist ausgeschlossen.Insoweit handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Estate of the Art, auf welche kein Anspruch besteht. Die nachfolgenden Regeln dieser Ziffer gelten nur für kostenpflichtige Leistungen von Estate of the Art.

‍13.2. DieMängelhaftung richtet sich nach Dienstvertragsrecht. Mängel an des CRM oder denLeistungen, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar sind, müssen Estate of the Art unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erbringung der Leistungen, andere Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrer Entdeckung, angezeigt werden. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und muss Art und Umfang der Mängel genau beschreiben.

‍13.3. Sind dieLeistungen mangelhaft und hat der Kunde dies Estate of the Art gemäß vorstehendem Absatz ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte mit den folgenden Maßgaben zu: a) Estate of the Art hat zunächst das Recht, nach ihrerWahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Kunden mangelfreie Leistungen zu liefern oder die mangelhafte Leistung erneut zu erbringen (Nacherfüllung).Bei Mängeln, die die wesentlichen Funktionen der Leistungen nicht beeinträchtigen, kann die Nachbesserung auch im Rahmen des nächstenRoutine-Updates erfolgen. b) Estate of the Art behält sich das Recht vor, zwei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurück treten oder Minderung des Preises verlangen.c) Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatzvergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt die nachfolgende Ziffer.

13.4. Estate of theArt gewährleistet, dass das CRM und andere im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellte Software frei von Rechten Dritter ist. Machen DritteRechte an solcher Software geltend, so ist Estate of the Art berechtigt, die Ansprüche durch Erwerb entsprechender Lizenzen zu beseitigen oder das CRM unter Wahrung der wesentlichen Funktionalität so umzugestalten, dass die Rechte der Dritten nicht mehr verletzt werden. Sollte dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich sein, ist Estate of the Art berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

14. Haftung

14.1. Estate of the Art haftet auf Schadensersatz grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Estate of the Art haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung von Estate of the Art jedoch auf den Ersatz destypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt; bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Estate of the Art ausgeschlossen.

14.2. Die Haftungsbeschränkungen gemäß dem vorstehenden Absatz gelten nicht,
‍a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Estate of the Art oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Estate of the Art beruhen,
b) soweit Estate of the Art einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
c) soweit Estate of the Art eine Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes oder einer Dienstleistung übernommen hat, d) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

‍14.3. Die Haftung von Estate of the Art für indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn,Betriebsunterbrechung, Folgeschäden) ist ausgeschlossen.

15. Verjährung

15.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Leistungen einschließlich Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung oder Leistung. Soweit eine Abnahmevereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

‍15.2. Die Verjährungsfrist für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

‍15.3. Abweichend von den vorstehenden Absätzen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 14.2.

16. Recht auf Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

17. Geistiges Eigentum und Nutzung von Daten

17.1. Estate of the Art behält sich alle Rechte an des CRM und jeder anderen Software vor, die imZusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellt wird.

‍17.2. Estate of theArt gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das CRM oder Arbeitsergebnisse der Leistungen gemäß den getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, zu nutzen. Ausschließliche Rechte werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, das CRM oder sonstige Arbeitsergebnisse in einer Form zu nutzen oder zu verwerten, die nicht durch Vereinbarungen mit Estate of the Art gedeckt ist. Das jeweilige Nutzungsrecht erlischt automatisch mit dem Ende des vorliegenden Vertrages bzw. derNutzungsdauer für einzelne Leistungsarten.

‍17.3. Ein Recht zurBearbeitung des CRM besteht nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Estate of the Art sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen der §§ 69 ff. UrhG (Urheberrechtsgesetz). Das eingeräumte Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses.

‍17.4. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde Zugang zu des CRM sowie sonstige Arbeitsergebnisse nur im Objektcode. Ein Anspruch auf den Quellcode des CRM besteht nicht.

‍17.5. Für den Fall, dass der Kunde das CRM oder eine andere von Estate of the Art zur Verfügung gestellte Software bearbeitet oder anderweitig umgestaltet, stehen Estate of the Art alle daraus entstehenden Ergebnisse exklusiv zu.

‍17.6. Der Kunde ist Eigentümer und/oder Rechteinhaber der von ihm in das CRM eingegebenen Daten und hochgeladenen Dateien. Der Kunde gewährt Estate of the Art und den mit ihr verbundenen Unternehmen und Beauftragten eine weltweite, unentgeltliche Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen und Darstellen der Daten und hochgeladenen Dateien, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Dies gilt auch für den Fall von Änderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen. Estate of the Art ist berechtigt, die eingegebenen Daten und hochgeladenen Dateien zu Sicherungszwecken zu kopieren.

18. Laufzeit und Beendigung

18.1. Es gilt die von den Parteien vereinbarte Laufzeit einschließlich etwa vereinbarter Laufzeitverlängerungen. Haben die Parteien feste Vertragslaufzeiten vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

‍18.2. Darüber hinauskann der Vertrag von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Estate of the Art liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde das CRM über das nach diesemVertrag zulässige Maß hinaus nutzt und dieser Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingestellt wird oder wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren für einen Zeitraum von mehr als einem (1) Monat in Verzug ist. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Kunden liegt vor, wenn wesentliche Funktionen einer erworbenen Leistungsart oder eines Pakets aufgrund einer Änderung des CRM während der Laufzeit des Abonnements wegfallen.

‍18.3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstattet Estate of the Art die für nicht genutzte Nutzungszeiträume erhaltenen Entgelte zurück.Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch Estate of the Art verfallen ungenutzte Nutzungszeiträume, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Estate of the Art durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsprechende Aufwendungen erspart hat.

18.4. Estate of theArt ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn das CRM insgesamt eingestellt wird. Estate of the Art wird dies dem Kunden zuvor mit angemessener Frist mitteilen. In diesem Fall erstattet Estate of the Art demKunden die für nicht genutzte Bezugszeiträume erhaltenen Entgelte zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

18.5. NachBeendigung dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Leistungen einzustellen und auf Verlangen von Estate of the Art die auf den Systemen des Kunden für die Nutzung der Leistungen installierte Software zu löschen sowie die erhaltenen Benutzerdokumentationen an Estate of the Art zurückzugeben oder zu vernichten.

‍18.6. Im Falle der Beendigung des Vertrages gelten diejenigen Bestimmungen weiter, die nach ihrem Sinn und Zweck dazu bestimmt sind, den Vertrag zu überdauern. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über Eigentumsrechte und Lizenzen, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit, Datenschutz und Schlussbestimmungen.

19. Vertraulichkeit

19.1. "VertraulicheInformationen" sind alle Informationen, die von einer Partei ("OffenlegendePartei") der anderen Partei ("Empfangende Partei") mündlich oderschriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Nicht zu den vertraulichenInformationen gehören jedoch Informationen, die, wie von der Empfangenden Partei nachgewiesen, (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Pflichtverletzung gegenüber der offenlegenden Partei vorliegt;(ii) der Empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegendePartei bekannt waren, ohne dass eine Pflichtverletzung gegenüber der OffenlegendenPartei vorliegt; (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden, ohne dass einePflichtverletzung gegenüber der Offenlegenden Partei vorliegt; (iv) von derEmpfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (v) anderweitig wie zwischen den Parteien vereinbart offengelegt werden.

‍19.2. Die Empfangende Partei ist verpflichtet, mit der gleichen Sorgfalt, die sie zumSchutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen walten lässt (jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt), (i) vertraulicheInformationen der Offenlegenden Partei nicht für Zwecke zu verwenden, die über den Zweck dieser Vereinbarung hinausgehen, und (ii) den Zugang zu vertraulichenInformationen der Offenlegenden Partei auf ihre Mitarbeiter und die mit ihr verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind, es sei denn, dieOffenlegende Partei hat dies schriftlich genehmigt.

‍19.3. Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie dazu gesetzlich oder durch eine gerichtliche oderbehördliche Anordnung gezwungen ist, vorausgesetzt, die Empfangende Parteibenachrichtigt die Offenlegende Partei im Voraus von der erzwungenen Offenlegung.

20. Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb der Einflusssphäre von Estate of the Art liegt (wie z.B.Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Brand- und Explosionsschäden, öffentlich-rechtliche Anordnungen), die Leistungsmöglichkeit der art einschränken, dass Estate of the Art ihre vertraglichen Verpflichtungen (unteranteiliger Berücksichtigung sonstiger interner oder externer Leistungsverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist Estate of the Art (i) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den vertraglichenV Verpflichtungen befreit und (ii) nicht verpflichtet, die Leistungen bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände dieDurchführung des betroffenen Geschäfts für Estate of the Art nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei Vorlieferanten von Estate of the Art vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als drei (3) Monate an, ist Estate of the Art berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

21. Ort der Leistung

Unabhängig vom Ort der Lieferung der Waren oder Dokumente oder vom Ort der Erbringung der Leistungen ist der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden der Sitz von Estate of the Art.

22. Datenschutz

22.1. Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitung vertragsgemäß dem auf der Webseite von Estate of the Art abrufbaren Musterabgeschlossen. Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Estate of the Art wird in der auf der Webseite von Estate of the Art abrufbaren Datenschutzerklärung informiert.

‍22.2. Estate of theArt wird bei der Erfüllung des Vertrages und der Erbringung derDienstleistungen die Datenschutzbestimmungen der GDPR beachten.

‍22.3. Für den Fall, dass der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden personenbezogene Daten in das CRM eingeben oder hochladen oder personenbezogene Daten über das CRM verarbeiten, hat der Kunde sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Berechtigungen verfügt. Dies gilt insbesondere für dieErstellung und Verwaltung von Benutzerkonten sowie die Eingabe und Verarbeitung von Daten betreuter Immobilieneigentümer und Immobilienerwerber, einschließlich der Übermittlung von Daten über das CRM an andere Kunden oder Dritte (z. B.Banken). Der Kunde stellt Estate of the Art, deren Organe, Mitarbeiter oderBeauftragte auf erstes Anfordern von allen Kosten oder Schäden frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden entstehen.

23. Gerichtsstand

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristischePersonen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Estate of the Art. Estate of the Art ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

24. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

25. Sonstiges

25.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

‍25.2. Estate of theArt ist berechtigt, sowohl Rahmenverträge als auch einzelne Lieferverträge über die Produkte mit allen Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

25.3 Sollten sich eine odermehrere Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, nichtig oder lückenhafter weisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Parteien werden - gegebenenfalls in der gebotenen Form -die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen oder die Vertragslücke durch eine solche Bestimmung ausfüllen, mit der der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem Leistungs- oder Zeitmaß (Frist oder Termin), so tritt an die Stelle der unwirksamen oder ungültigen Leistungs- oder Zeitbestimmung eine rechtlich zulässige Maßnahme.